Wichtigste Fragen zur Düsseldorfer Tabelle
Denkt man an den Kindesunterhalt, denkt man automatisch an die “Düsseldorfer Tabelle”.
[mehr]Denkt man an den Kindesunterhalt, denkt man automatisch an die “Düsseldorfer Tabelle”.
[mehr]Leben Unterhaltsberechtigter und Unterhaltspflichtiger nicht beide in Deutschland, dann sind bei der Unterhaltsfestsetzung die unterschiedlichen Lebenshaltungskosten zu berücksichtigen.
[mehr]Wechselt ein Kind während eines Unterhaltsverfahrens von dem Haushalt eines Elternteils in den Haushalt des anderen, so kann der bisher betreuende Elternteil den Unterhalt nicht weiter einfordern.
[mehr]Für eine erneute Auskunft des Unterhaltsschuldners um den Unterhalt berechnen, gilt eine 2 Jahresfrist. Zur Berechnung ist auf die letzte mündliche Verhandlung abzustellen
[mehr]Bei der Berechnung des Unterhalts sind verschiedene Positionen zu berücksichtigen, d.h. der Unterhaltspflichtige hat nicht nur den Unterhalt für Essen und Wohnen zu bezahlen, sog. Elementarunterhalt. Dazu gehört auch die Krankenversicherung.
[mehr]Die neue Düsseldorfer Tabelle tritt am 01.01.2016 in Kraft. Hier sind die neuesten Entwicklungen.
[mehr]Kindesunterhalt muss jeder zahlen, dessen Kinder bei einem anderen Elternteil lebt. In der Regel wird der Kindesunterhalt anhand der Düsseldorfer Tabelle bestimmt. Die neue Tabelle wurde nun veröffentlicht.
[mehr]Selbst, wenn ein Elternteil im Rahmen eines Wechselmodells Kinderbetreuung leistet, so führt dies nicht zur Befreiung von der Barunterhaltspflicht.
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