OLG Hamm: Mindestunterhalt – Blindbewerbungen allein reichen nicht aus
Jeder Unterhaltspflichtige muss den Mindestunterhalt für ein minderjähriges Kind leisten.
[mehr]Die Düsseldorfer Tabelle wurde überarbeitet: neue Unterhaltsbeträge gelten. Allein dies ist ein Grund, um den Unterhalt neu zu berechnen, insbesondere, wenn es den Kindesunterhalt betrifft.
[mehr]Der Kindesunterhalt wird anhand der Düsseldorfer Tabelle bestimmt. Die Tabelle wird sich zum 01.01.2021 geändert.
[mehr]Wer Unterhalt zahlen muss, muss seine erhöhte Erwerbsobliegenheit beachten. Diese umfasst sogar einen möglichen Wechsel in eine andere Tätigkeit
[mehr]Ausbildungsunterhalt wird auch für den Zeitraum eines freiwilligen sozialen Jahres geschuldet.
[mehr]Die Kosten für die Betreuung der Kinder im Schülerhort sind kein Mehrbedarf der Kinder. Dies gilt zumindest dann, wenn die Betreuung im Hort hauptsächlich dazu dient, dass die Kindesmutter durch die Hortbetreuung arbeiten kann.
[mehr]Die Aufwendungen für den Besuch eines sog. “pädagogischen Mittagstisches”, stellen keinen unterhaltsrechtlichen Mehrbedarf des Kindes dar.
[mehr]Welche Auswirkungen haben eine falsche eidesstattliche Versicherung in einem Unterhaltsverfahren auf Arbeitsverträge?
[mehr]Jeder Unterhaltspflichtige muss den Mindestunterhalt für ein minderjähriges Kind leisten.
[mehr]Kosten einer Kinderfrau sind nicht als Mehrbedarf im Rahmen des Kindesunterhalts zu berücksichtigen. Die Kosten können als berufsbedingte Aufwendungen im Rahmen des Ehegattenunterhalts berücksichtigt werden. Dies hat das OLG Düsseldorf entschieden.
[mehr]Erhält jemand eine Erwerbsunfähigkeitsrente, so bedeutet dies nicht zwingend, dass jemand keinen Mindesunterhalt zahlen muss.
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