Unterhalt Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg

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Unterhalt

Sollten Sie sich von Ihrem Ehemann oder Ihrer Frau trennen oder steht Ihr Entschluß fest, sich von Ihm scheiden zu lassen, so ist der Bereich “Unterhalt” eines der herausragenden Gebiete. Eine Trennung oder Scheidung muß nicht zwangsläufig bedeuten, daß Sie keine finanzielle Unterstützung erhalten bzw. zahlen. Gerade in den Fällen, in denen Kinder aus einer Ehe hervorgegangen sind, bedeutet dies für den Unterhaltsverpflichteten eine große finanziellen Umstellung. Für den oder die Unterhaltsberechtigten bedeutet dies ebenfalls eine Veränderung.

Trennungsunterhalt

Trennen sich Ehepaare wird auch die Frage nach dem Unterhalt aktuell. Wer muß wann und wieviel zahlen? Trennungsunterhalt wird ab der Trennung für mindestens ein Jahr gezahlt. Nach Ablauf des Jahres hängt die Höhe des Unterhaltes von verschiedenen Faktoren ab: werden Kinder betreut, wohnt der Unterhaltspflichtige noch im gemeinsamen Eigentum, welche Schulden bestehen noch, etc.

Aktuelles Thema: Trennungsunterhalt und Untreue – mehr dazu lesen Sie hier!

Nachehelicher Unterhalt

Ab Rechtskraft der Scheidung kann der nacheheliche Unterhalt gefordert werden. Das Gesetz verlangt von jedem Unterhaltsberechtigten, dass er seine Arbeitskraft einsetzt. Dabei muß auch die Frage gelöst werden, wie lange Unterhalt gezahlt wird (Befristung des Unterhalts). Zusätzlich muss die Ehedauer und die Kinderbetreuung berücksichtigt werden. Unterhalt kann auch verwirkt werden, z.B., wenn der Unterhaltsberechtigte eine Straftat begeht.

Elternunterhalt

Wir beraten und vertreten Sie auch, wenn Elternunterhalt gefordert wird. Elternunterhalt wird von den Kindern für ihre eigenen Eltern gezahlt. Die Berechnung ist kompliziert. Häufig zahlt das Sozialamt die Beträge an die Pflegeheime und verlangt die Beträge dann von den Kindern zurück.
Mehr zum Elternunterhalt finden Sie hier. 

Kindesunterhalt

Sollten Sie nicht verheiratet sein, dann können trotzdem Unterhaltsansprüche in Betracht kommen. Derjenige, der nicht das Kind betreut muß Kindesunterhalt und den Unterhalt für den kinderbetreuenden Elternteil zahlen. Die Höhe des Unterhalts hängt von dem Einkommen und den Schulden ab. Dabei beachten wir natürlich auch die Düsseldorfer Tabelle.  Über die aktuelle Düsseldorfer Tabelle 2016 erfahren Sie hier mehr.

Mehr zum Kindesunterhalt lesen Sie hier.

Wir fordern für Sie und Ihre Kinder Unterhalt ein oder wehren Ansprüche ab. Dabei werden wir die Unterhaltsansprüche dem Grunde nach oder der Höhe nach überprüfen. Auch wenn Sie von Ihren eigenen Eltern oder einem Sozialhilfeträger auf Zahlung von Unterhalt in Anspruch genommen werden, helfen wir Ihnen gerne weiter. Sollte schon ein Unterhaltstitel bestehen, so werden wir die Abänderungsmöglichkeiten überprüfen. Auch ausländische Unterhaltstitel sind abänderbar.

Lesen Sie hier: wichtige Fragen zum Kindesunterhalt. 

Internationaler Unterhalt

Sind Sie oder Ihr Ehemann / Ihre Ehefrau ausländische Staatsangehörige? Bei ausländischen Staatsangehörigen sind wiederum einige Besonderheiten zu beachten. Das gleiche gilt, wenn der Unterhaltsberechtigte nicht in Deutschland lebt. Dabei ist europäisches Recht zubeachten. In den meisten Fällen bestimmt sich das auf die Unterhaltspflichten anwendbare Recht nach dem Haager Unterhaltsprotokoll von 2007, die Zuständigkeit nach der EU-Unterhaltsverordnung. Hier ist insbesondere darauf zu achten, daß am Aufenthaltsort des Unterhaltsberechtigten in Bezug auf Deutschland verschiedene Währungs- und Kaufkraftverhältnisse bestehen. Auch darauf werden wir klare Lösungen anbieten.

Wichtig ist, dass Sie nicht zu lange abwarten und sich rechtzeitig beraten lassen.

Haben Sie einen Ehevertrag oder wollen Sie einen solchen Vertrag abschließen, dann sollten Sie Entscheidungen nicht ohne anwaltlichen Rat vornehmen.

Auf der Ratgeberseite berichte ich regelmäßige über neue Entscheidungen der Gericht oder über Gesetzesänderungen.

Kontakt

Rechtsanwalt Klaus Wille
Fachanwalt für Familienrecht
Breite Str. 147 – 151
50667 Köln
Telefon: 0221/20475318
Telefax: 0221/2724747