Sorgerecht Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg

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Sorgerecht

Der Streit um das Sorgerecht; “Kinder sind heute das einzig stabile Liebesobjekt in einer Zeit, in der alles auseinanderbricht. Die Ehe geht kaputt, den Job verliere ich, die Wohnung, nichts ist mehr sicher.”  (Joseph Salzgeber, Psychologe, zitiert nach welt.de vom 17.04.2016)

Sorgerecht: der Streit um die Kinder muss nicht sein
Sorgerecht: der Streit um die Kinder muss nicht sein (Foto: Fotowerk – Fotolia.de)

Kinder sind einzigartig und können nicht aufgeteilt werden. Dies ist ein wichtiger emotionaler Grund, warum sich Eltern nach der Trennung um Kinder streiten. Jeder Fall ist einzigartig und für alle belastend. Jeder Elternteil stellte sich folgende Fragen:
Bei wem soll das Kind leben? Wer darf das Kind versorgen? Wer darf die wichtigen Entscheidungen treffen?

Rechtsanwalt Klaus Wille begleitet Sie in dieser schwierigen Phase in allen rechtlichen Fragen. Er ist selbst mehrfacher Vater.


Was müssen Sie über das Sorgerecht bei Scheidungen und Trennungen wissen?

Wie erhalten Sie das gemeinsame Sorgerecht?

Sind Sie verheiratet und das Kind wird in der Ehe geboren, dann haben die Eheleute mit der Geburt des Kindes das gemeinsame Sorgerecht.

Bei unverheirateten Paaren besteht ein gemeinsames Sorgerecht nur, wenn eine (gemeinsame) Erklärung der Eltern über das Sorgerecht (Sorgeerklärung) abgegeben wurde. Diese Erklärung hat zum Inhalt, dass die Eltern die gemeinsame Sorge für das Kind bzw. die Kinder ausüben wollen.

gemeinsames Sorgerecht - Fachanwalt für Familienrecht Klaus Wille
gemeinsames Sorgerecht (Bild: Klaus Wille)

Was passiert mit dem Sorgerecht, wenn Sie sich trennen?

Die Trennung wirkt sich nicht auf das gemeinsame Sorgerecht aus. D.h.: Nach der Trennung behalten Sie das gemeinsame Sorgerecht, wenn Sie es schon vor der Trennung hatten. Stellt keiner der Eltern einen Antrag beim Familiengericht, so bleibt es auch beim gemeinsamen Sorgerecht.

Wir sind nicht miteinander verheiratet und haben keine Sorgeerklärung abgegeben. Kann der Vater das gemeinsame Sorgerecht erhalten?

Ja. Die einfachste Möglichkeit ist, dass die Eltern eine Sorgeerklärung abgeben. Möchte die Kindesmutter dies nicht, so kann der Vater einen Antrag beim Gericht sellen. Nach § 1626 a Abs. 2 BGB überträgt das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge beiden Eltern gemeinsam, wenn die Übertragung dem Kindeswohl nicht widerspricht.

Gemeinsame Sorgerecht (Foto: ©-Denis-Raev-iStock)

Trägt der andere Elternteil keine Gründe vor, die der Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge entgegenstehen können, und sind solche Gründe auch sonst nicht ersichtlich, wird vermutet, dass die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl nicht widerspricht

Sie möchten das gemeinsame Sorgerecht beibehalten: müssen Sie jetzt alle Entscheidungen gemeinsam treffen?

Wenn Sie sich darauf geeinigt haben, dass das Kind bei einem Elternteil leben soll, dann ist die Regelung klar:

Sorgerecht und Angelegenheiten des täglichen Leens

Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, kann die die Angelegenheiten des täglichen Lebens weiterhin alleine regeln.

Sorgerecht und Angelegenheiten von wesentlicher Bedeutung

Nur die Angelegenheiten von besonderer Bedeutung müssen damit gemeinsam entschieden werden. Steht die elterliche Sorge für ein Kind den Eltern gemeinsam zu, so kann der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet, Unterhaltsansprüche des Kindes gegen den anderen Elternteil geltend machen (§1629 Abs. 2 S. 2 BGB).  Angelegenheiten von wesentlicher Bedeutung sind die Kindergartenauswahl oder die Schulwahl nach dem Kindergarten. Dies muss von den Eltern gemeinsam entschieden werden.

Ziehen die Kinder nach der Trennung der Eltern immer zur Kindesmutter?

Nein! Dies ist eine Frage des sog. Aufenthaltsbestimmungsrecht.  Das Aufenthaltsbestimmungsrecht bezeichnet das Recht den räumlichen Aufenthalt für ein Kind zu bestimmen. Dies ist in §1631 Abs. 1 BGB geregelt. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht, dann müssen sie gemeinsam über einen Umzug entscheiden. Rechtlich ist es möglich, dass die Kinder zum Vater ziehen bzw. bei ihm bleiben. Die Kinder ziehen daher nicht automatisch  zur Mutter.

Die Kindesmutter möchte mit den Kinder aus dem gemeinsamen Haus ausziehen und ins Ausland ziehen? Benötigte sie hier das Sorgerecht?

Dafür benötigt die Kindesmutter die Zustimmung des Vaters. Der Umzug ist eine Frage des Aufenthaltsbestimmungsrecht und muss gemeinsam entschieden werden. Zieht ein Elternteil mit den Kinder ohne Zustimmung des anderen um, müssen Sie sofort tätig werden. Zieht ein Elternteil mit dem Kind ohne Zustimmung des anderen ins Ausland, so kann u.U. ein Antrag gemäß dem “HKÜ” helfen. 

Die Abkürzung “HKÜ” steht für das Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung vom 25.10.1980.

Es handelt sich um einen Vertrag zwischen verschiedenen Staaten. Dieses Übereinkommen regelt die Möglichkeiten eines Elternteils, wenn der andere Elternteil ein Kind unrechtmäßig ins Ausland verbringt oder zurückhält oder wenn das Kind aus dem Ausland nach Deutschland verbracht oder zurückgehalten wird. Gemäß Art. 12 Abs. 1 HKÜ wird die Rückführung angeordnet, wenn ein Kind unter sechzehn Jahren widerrechtlich in einen anderen Vertragsstaat gebracht oder dort zurückgehalten ist. Zusätzlich darf bei Eingang des Antrages beim zuständigen Gericht noch kein Jahr vergangen sein.

Sorgerecht - Zustimmung erforderlich bei Umzug der Kinder innerhalb Deutschlands und ins Ausland.
Umzug der Kinder (Foto: © Aldo Murillo – iStock)

Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands darf man nicht lange warten, sondern sollte sofort tätig werden. Der Umzug ohne Zustimmung des anderen Elternteils wird von einigen Gericht sehr negativ gesehen. In Einzelfällen führt dies sogar zum Sorgerechtsentzug, so z.B.  Beschluss des OLG Brandenburg vom 27.04.2011 (Az.: 9 UF 17/11)

Erhält die Mutter immer das Sorgerecht?

Solange kein Elternteil einen Antrag beim Familiengericht stellt, befasst sich das Gericht überhaupt nicht mit dieser Fragen. So blieb es bei fast allen Scheidungen im Jahre 2013 beim gemeinsamen Sorgerecht (Quelle: Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 12.05.2016). Aber: wenn ein Sorgerechtsantrag gestellt und über diesen entschieden wurde, so erhielten die Mütter hauptsächlich das alleinige Sorgerecht übertragen. 

Im Jahr 2018 gab es ca. 32.000 isolierte Verfahren. Dies ergibt sich aus Information des Statistisches Bundesamtes vom Juni 2019. Davon wurden

  • ca. 11.000 Mal den Müttern das alleinige Sorgerecht übertragen,
  • 4.100 Mal den Vätern,
  • ca. 12.300 Mal an Dritte und
  • bei 3.800 Fällen wurde das Sorgerecht auf Mütter und Väter gemeinsam übertragen.

Sie möchten mit dem Kind in den Urlaub in ein Krisengebiet fahren (z.B. Ukraine). Brauchen Sie hier die Zustimmung des anderen Elternteils?

Die Zustimmung des anderen Elternteils ist erforderlich, wenn eine Urlaubsreise eine Entscheidung von erheblicher Bedeutung für das Kind darstellt.  Die Rechtsprechung ist hier nicht einheitlich. Sie entscheidet u.a. danach, wohin die Reise geht.

Urlaub und Sorgerecht (©-JYF-Fotolia.com)

So hat das OLG Karlsruhe entschieden, dass eine Entscheidung über eine Reise der Kinder in ein Krisengebiet von erheblicher Bedeutung ist und daher daher durch die Eltern gemeinsam entscheiden werden muss (OLG Karlsruhe vom 05.08.2014, Az.: 5 WF 115/14). 

Das OLG Köln sieht eine Entscheidung von erheblicher Bedeutung bei Reisen kleiner Kinder in Länder eines ihnen jedenfalls nicht umfassend vertrauten Kulturkreises (OLG Köln vom 04.06.2004, Az.: 4 WF 4/04.).

Bei einer Reise nach Portugal hat das AG Osnabrück kein Zustimmungserfordernis angenommen, da es sich um eine “normale Urlaubsreise” handelte (AG Osnabrück, vom 29.11.2012 (Az.: 4 F 276/12).

Sie haben häufig Meinungsverschiedenheiten in Erziehungsfragen und wollen das alleinige Sorgerecht beantragen. Geht dies?

Nicht ohne weiteres!

Dazu ein Zitat aus einer aktuellen Entscheidung des BGH vom 15.06.2016:

Das Vorliegen eines Elternkonflikts oder die Ablehnung der gemeinsamen elterlichen Sorge durch die Mutter sprechen für sich genommen allerdings noch nicht gegen die gemeinsame elterliche Sorge (BT-Drucks. 17/11048 S. 17). Allein die Verweigerungshaltung eines Elternteils ist kein entscheidender Gesichtspunkt dafür, dass die Beibehaltung oder Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge dem Kindeswohl widerspricht (…). Dass Eltern in Einzelfragen verschiedener Meinung sind und ihre Meinungsverschiedenheiten im Einzelfall streitig ausgetragen haben, genügt ebenfalls nicht, um die gemeinsame elterliche Sorge abzulehnen. Es gehört zur Normalität im Eltern-Kind-Verhältnis, dass sich in Einzelfragen die für das Kind beste Lösung erst aus Kontroversen herausbildet (…).

Das Gesetz verlangt aber ein Mindestmaß an in Übereinstimmung in wesentlichen Bereichen der elterlichen Sorge. Es darf also nicht so sein, dass die Streitigkeiten so extrem sind, dass dies die Kinder erheblich belasten und sie darunter leiden. Dabei genügt die begründete Befürchtung, dass es zu einer solchen Belastung kommt (OLG Celle in:  FamRZ 2016, 386) Die Eltern müssen noch in einem gewissen Maße sachliche kommunizieren können.

Was bedeutet es, dass einer das Sorgerecht alleine hat?

In diesen Fällen, kann der- oder diejenige alleine sämtliche Entscheidungen für das Kind treffen, z.B. in welche Schule das Kind geht, ob das Kind in eine andere Stadt – oder in ein anderes Land – umziehen kann, welche Religonszugehörigkeit das Kind hat, etc.

WICHTIG: Selbst, wenn Sie kein Sorgerecht haben, so bleibt Ihnen weiterhin das Umgangs- und Besuchsrecht mit dem Kind. Auch das Kind hat ein Recht darauf, den anderen Elternteil (oder die Großeltern) zu sehen.

Wie wird der Wille des Kindes berücksichtigt?

Das „Wohl des Kindes“ oder „Kindeswohl“ ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Das Kindeswohl hat nach sogar Vorrang vor den Elterninteressen

Innerhalb des Sorgerechts werden dann unterschiedliche Kriterien geprüft, nämlich

die Erziehungseignung der Eltern,

die Bindungen des Kindes,

die Prinzipien der Förderung und

der Kontinuitätsgrundsatz sowie

die Beachtung des Kindeswillens.

Der Kindeswille wird berücksichtigt, je älter die Kinder sind. Ein beeinflusster Kindeswille wird dagegen nicht berücksichtigt. Mehr hierzu z.B. in der Entscheidung des Bundesgerichtshofes Mom 27.11.2019. Mehr.

Wechselmodell

Die Frage des Wechselmodells wird von der Rechtsprechung im Rahmen des Umgangsrechts erörtert. Mehr zum Wechselmodell:

Weitere Entscheidungen zum Sorgerecht finden Sie hier!

Bei uns finden Sie eine Vielzahl von gerichtlichen Entscheidungen zum Sorgerecht, z.B.

wer die Befugnis hat, über Schutzimpfungen des Kindes zu entscheiden (vgl OLG Jena vom 07.03.2016) oder wem die

Entscheidungsbefugnis in religiösen Fragen (z.B. Taufe) zu übertrgen ist (vgl. OLG Stuttgart vom 24.02.2016).

Eine Rechtsprechungsübersicht mit ca. 60 Entscheidungen finden Sie hier.  

Die Liste wird ständig erweitert.

Autor: Rechtsanwalt Klaus Wille

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