Ratgeber Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg

Ratgeber: , Unterhaltsrecht

Neue Düsseldorfer Tabelle 2011

Die Familiensenate des Oberlandesgerichts Düsseldorf haben die Neufassung der Düsseldorfer Tabelle bekannt gegeben!

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OLG Saarbrücken: Titulierter Kindesunterhalt muß zeitnah vollstreckt werden

Titulierte Unterhaltsrückstände von Kindesunterhalt müssen zeitnah im Wege der Zwangsvollstreckung eingefordert werden.

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BGH: Abfindung und Berücksichtigung im Rahmen des nachehelichen Unterhalts.

Ein nach der Scheidung bezogene Abfindung, die zusätzlich zu dem Einkommen bezogen wird, bleibt bei Bemessung des Unterhaltsbedarfs unberücksichtigt.

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Prüfe wer sich bindet oder der Ehevertrag

Am 10.10.10 haben viele Paare geheiratet. Allein in Köln wurde an diesem Tag 59 Ehe geschlossen.Von diesen Paaren werden höchstens 20 % einen Ehevertrag schließen.

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OLG Düsseldorf : Teilverwirkung bei Verschweigen von geringfügigen Einkünften

Verschweigt der Unterhaltsberechtigte eigene Einkünfte, obwohl der Unterhaltspflichtige gezielt danach gefragt hat, so kann der Unterhalt verwirkt sein.

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OLG Düsseldorf: Kein Befristung des Trennungsunterhaltes

Kann der Trennungsunterhalt befristet werden, wenn die Ehe nur kurz gedauert hat oder die Trennungszeit sehr lang war?

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OLG Köln: Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung immer Sonderbedarf

Die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung stellt einen Sonderbedarf darf. Dafür haften die Eltern im Verhältnis ihres Einkommens.

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AG Flensburg: Nebentätigkeitsverpflichtung für Unterhaltsverpflichteten

Wann muß ein Unterhaltspflichter eine Nebentätigkeit aufzunehmen, wenn er mit seinem “normalem Gehalt” den Kindesunterhalt nicht zahlen kann.

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Unterhaltsanspruch für nichtverheirate Partner (§1615 l BGB)

Nichteheliche Lebensgemeinschaften werden immer häufiger. Aus diesen Beziehungen entstehen immer häufiger Kinder. Dann erhalten die Kinder, die Mutter und ggf. der betreuende Vater Unterhalt.

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OLG Köln: Keine Auskunftspflicht bei konkreter Berechnung des Unterhalts

Bei sehr guten Einkommensverhältnissen des Unterhaltsschuldners ist der Unterhaltsbedarf konkret darzulegen. Es entfällt der Auskunftsanspruch, wenn der Unterhaltspflichtige erklärt, dass er für den konkreten Bedarf leistungsfähig ist.

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