Ratgeber
Der Scheinvater ist der Verlierer: Familienleben ist keine„Entschädigung“! Eine Anmerkung.
Der Scheinvater soll gemäß §1607 BGB einen eng begrentzen Auskunftsanspruch gegenüber der Kindesmutter haben, um den Namen des mutmaßlichen Vaters des Kindes zu erhalten.
[mehr]OLG Stuttgart: Entscheidungsbefugnis in religiösen Fragen
Bei der Frage, wer die Entscheidungsbefugnis in religiösen Fragen (z.B. Taufe, Kommunion) übertragen erhält ist das Kindeswohl und der Kindeswille – auch eines jüngeren Kindes – zu berücksichtigen.
[mehr]BGH: Vater tötet Mutter und verlangt Umgang mit dem gemeinsamen Kind und Verfahrenskostenhilfe
Trotz Tötung der Kindesmutter durch den Antragsteller, kann dieser für ein Umgangsverfahrens mit dem gemeinsamen Kind Verfahrenskostenhilfe erhalten.
[mehr]Rechtsprechung zum Sorgerecht – die wichtigsten Entscheidungen
Das Sorgerecht ist eines der umstrittenen Gebiete des Familienrechts. Hier stelle ich Ihnen einige wichtige Entscheidungen zum Sorgerecht vor.
[mehr]Ihnen einen schönen ersten Advent!
Eine schönen 1. Advent und einen fröhlichen Beginn der Vorweihnachtszeit wünscht Ihnen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Klaus Wille
[mehr]Neue Düsseldorfer Tabelle – Die 7 wichtigsten Fragen und Antworten
Kindesunterhalt muss jeder zahlen, dessen Kinder bei einem anderen Elternteil lebt. In der Regel wird der Kindesunterhalt anhand der Düsseldorfer Tabelle bestimmt. Die neue Tabelle wurde nun veröffentlicht.
[mehr]OLG Schleswig: gemeinsames Sorgerecht für ein nichteheliches Kind nur wenn dies dem Kindeswohl entspricht – bei Konflikten, verbleibt es beim alleinigen Sorgerecht der Mutter
Führt das gemeinsame Sorgerecht zu weiteren Konflikten zwischen den unverheirateten Eltern, sind die sich hieraus ergebenden Belastungen für das Kind mit dem Kindeswohl unvereinbar. Das alleinige Sorgerecht verbleibt dann bei der Kindesmutter.
[mehr]BGH: Splittungvorteil aus neuer Ehe beim Kindesunterhalt nach neuem Unterhaltsrecht – Kinder sind gegenüber Eltern vorrangig.
Der Kindesunterhalt ist gegenüber den Ehegattenunterhalt im Mangelfall vorrangig Der Splittingvorteil aus der ersten Ehe ist komplett bei der Unterhaltsberechnung einzubeziehen.
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