Ratgeber Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg

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OLG Hamm: Private Nutzung eines Dienstwagens erhöht das unterhaltsrelevante Einkommen

Erhält ein Arbeitnehmer einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt und kann diesen privat nutzen, so erhöht sich sein unterhaltspflichtiges Einkommen.

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BGH: strenge Anforderungen für Unterhaltsschuldner im Bereich des Kindesunterhalts

Der BGH hat klargestellt, dass im Bereich des Kindesunterhalts die Anforderungen an die Leistungsunfähigkeit für den Unterhaltsschuldner sehr strengen Voraussetzungen unterliegen. Er muss nachweisen, dass er keine Arbeitsstelle findet.

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OLG Celle: Betreuungsunterhalt nach Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes

Ein Betreuungsunterhalt einer nichtehelichen Mutter muss nach Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes gezahlt werden, wenn kindes- und/oder elternbezogene Gründe vorliegen.

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BGH: Wer zahlt die Detektivkosten im Unterhaltsverfahren?

Detektivkosten, die einer Partei zur Beschaffung von Beweismitteln entstehen, können zu den erstattungsfähigen Kosten gehören

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OLG Stuttgart: Volljährigenunterhalt – Besuch des Berufskolleg und der Fachschule ist keine allgemeine Schulausbildung

Besucht der Unterhaltsberechtigtige das Berufskolleg für Praktikanten und der Fachschule für Sozialpädagogik zählt nicht zur allgemeinen Schulausbildung.

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OLG Rostock: Wechselt ein minderjähriges Kind vom Kindesvater zur Kindesmutter, wird eine Unterhaltsklage unzulässig

Was passiert mit einem Unterhaltsverfahren, wenn ein Kind während eines laufenden Unterhaltsprozesses von einem Elternteil zu dem anderen zieht?

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BGH: Splittungvorteil aus neuer Ehe beim Kindesunterhalt nach neuem Unterhaltsrecht – Kinder sind gegenüber Eltern vorrangig.

Der Kindesunterhalt ist gegenüber den Ehegattenunterhalt im Mangelfall vorrangig Der Splittingvorteil aus der ersten Ehe ist komplett bei der Unterhaltsberechnung einzubeziehen.

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Unterhaltspflicht nach der Arbeitslosigkeit

Wird der Unterhaltspflichtige arbeitslos, bedeutet dies erhebliche finanzielle Einschnitte. Viele kürzen daraufhin den Unterhalt, insbesondere denjenigen für die Kinder, oder streichen diesen vollständig. Sie begründen dies damit, daß der Unterhalt wegen der wegfallenenen Einkünfte wegfallen. Dies ist aber nicht richtig. Ganz im Gegenteil. Der Unterhaltspflichtige muß weiterhin Unterhalt zahlen.

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Umgangskosten sind in Ausnahmefällen anrechenbar

Die angemessenen Umgangskosten können bei einem Unterhaltsverpflichteten entweder zu einer Erhöhung des Selbstbehaltes oder zu einer Minderung des unterhaltsrelevanten Einkommens führen.

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Wer trägt die Kosten des Umgang?

Das Umgangsrecht ist für den Partner, der nicht das Kind betreut, das wichtigste Mittel, um den regelmäßigen Kontakt aufrechtzuerhalten. Das Abholen und Bringen des Kindes obliegt grundsätzlich dem Umgangsberechtigten. Die Ausübung des Umgangsrechts belastet den Umgangsberechtigten dann aber auch mit Kosten und Aufwendungen. Gerade in der Situation, in der die finanziellen Mittel der Beteiligten begrenzt sind, wird oft die Frage gestellt, wer diese Kosten zu tragen hat.

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