OLG Köln: Kein Ausschluss von Übernachtungskontakten bei einem dreijährigen Kind
Ist ein Kind drei Jahre alt, kann die Kindesmutter Übernachtungen des Kindes beim Kindesvater nicht aufgrund des Alters ablehnen.
[mehr]Ist ein Kind drei Jahre alt, kann die Kindesmutter Übernachtungen des Kindes beim Kindesvater nicht aufgrund des Alters ablehnen.
[mehr]Bei Verhinderung des Umgangsrechts kann das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf das Jugendamt übertragen werden.
[mehr]Das Umgangsrecht ist für den Partner, der nicht das Kind betreut, das wichtigste Mittel, um den regelmäßigen Kontakt aufrechtzuerhalten. Das Abholen und Bringen des Kindes obliegt grundsätzlich dem Umgangsberechtigten. Die Ausübung des Umgangsrechts belastet den Umgangsberechtigten dann aber auch mit Kosten und Aufwendungen. Gerade in der Situation, in der die finanziellen Mittel der Beteiligten begrenzt sind, wird oft die Frage gestellt, wer diese Kosten zu tragen hat.
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