OLG Köln: Kein Ausschluss von Übernachtungskontakten bei einem dreijährigen Kind
Ist ein Kind drei Jahre alt, kann die Kindesmutter Übernachtungen des Kindes beim Kindesvater nicht aufgrund des Alters ablehnen.
[mehr]Jeder Elternteil hat das Recht und die Pflicht den Umgang mit seinen Kinder wahrzunehmen. Streitigkeiten über den Umgang wirken sich auch auf die Kinder aus. Der Sorgerechtsentzug für einen Elternteil (oder beide Elternteile) ist der schwerstmögliche Eingriff in das Elternrecht.
[mehr]Ist ein Kind drei Jahre alt, kann die Kindesmutter Übernachtungen des Kindes beim Kindesvater nicht aufgrund des Alters ablehnen.
[mehr]Bei Verhinderung des Umgangsrechts kann das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf das Jugendamt übertragen werden.
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