Ratgeber Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg

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LArbG Köln: Schwangerschaft: Nichtverlängerung eines Arbeitsvertrages als Diskriminierung?

Die Nichtverlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages kann nur dann zu einer Diskriminierung führen, wenn mehr als die Tatsache vorgetragen wurde, dass die Arbeitnehmerin schwanger ist.

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LAG Berlin – Brandenburg: Lohn für Schwangere mit Beschäftigungsverbot

Eine Schwangere erhält auch dann dann ihren Lohn, wenn sie ab dem 1. Arbeitstag aufgrund eines ärztlichen Beschäftigungsverbotes nicht arbeiten kann. Dies gilt auch dann, wenn sie noch nicht gearbeitet hat.

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