Ratgeber Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg

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OLG Brandenburg: kein Ordnungsgeld gegen Kindesmutter bei Einsetzen der Wehen kurz vor dem Umgangswochenende

Die Festsetzung eines Ordnungsmittels unterbleibt, wenn der Verpflichtete Gründe vorträgt, aus denen sich ergibt dass er die Zuwiderhandlung nicht zu vertreten habe.

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BGH: Auskunft bei Entzug der Gesundheitsfürsorge

Auskunftspflichten über den Gesundheitszustand können verweigert werden, wenn dies dem Kindeswohl widerspricht.

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OLG Hamm: Keine Festsetzung von Ordnungsmitteln gegen einen umgangsunwilligen Elternteil

Da der erzwungene Umgang regelmäßig nicht dem Kindeswohl diene, sei die Festsetzung von Ordnungsmitteln gegen umgangsunwilligen Elternteil nicht gerechtfertigt.

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OLG Oldenburg: Anordnung des begleiteten Umgangs

Oberlandesgericht Oldenburg hatte über den Fall zu entscheiden, dass ein Vater seine zwei Kinder (8 und 5 Jahre alt) nur Rahmen eines begleiteten Umgangs sehen dürfe.

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OLG Oldenburg: Anordnung des begleiteten Umgangs

BGH: Anordnung des Wechselmodells gegen den Willen des anderen Elternteils – wichtig ist das Kindeswohl

Die Anordnung des Wechselmodells ist nur abhängig vom Kindeswohl. Sie setzt eine bestehende Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der Eltern voraus.

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OLG Brandenburg: Entscheidung über den unbefristeten Verbleib eines Kindes bei den Pflegeeltern

Eine endgültige Entscheidung über den Verbleib eines Kindes bei den Pflegeeltern ist möglich, wenn durch die Rückkehr des Kindes zu den leiblichen Eltern das Kindeswohl erheblich gefährdet wird.

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OLG Schleswig: Wechsellmodell: keine Anordnung eines Wechselmodells gegen Willen eines Elternteils

Wechselmodell kann gegen den Willen eines Elternteils mangels einer ausreichenden Rechtsgrundlage nicht angeordnet werden

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OLG Stuttgart: Entscheidungsbefugnis in religiösen Fragen

Bei der Frage, wer die Entscheidungsbefugnis in religiösen Fragen (z.B. Taufe, Kommunion) übertragen erhält ist das Kindeswohl und der Kindeswille – auch eines jüngeren Kindes – zu berücksichtigen.

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OLG Köln: Wegzug zu einem weit entfernten Ort entspricht dem Kindeswohl – Einschränkungen im Umgang müssen hingenommen werden

Die Gründe für den Wegzug eines Elternteils mit dem Kind sind nicht im Rahmen der Sorgerechtsentscheidung durch das Gericht überprüfbar.

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OLG Köln: Wegzug zu einem weit entfernten Ort entspricht dem Kindeswohl – Einschränkungen im Umgang müssen hingenommen werden