Ratgeber
OLG Brandenburg: kein Ordnungsgeld gegen Kindesmutter bei Einsetzen der Wehen kurz vor dem Umgangswochenende
Die Festsetzung eines Ordnungsmittels unterbleibt, wenn der Verpflichtete Gründe vorträgt, aus denen sich ergibt dass er die Zuwiderhandlung nicht zu vertreten habe.
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