Ratgeber Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg

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OLG München: alleiniges Sorgerecht bei nichtehelicher Mutter – Umzug rechtfertigt keine einstweilige Anordnung

Im vereinfachten Verfahren kann über das gemeinsame Sorgerecht nur in Ausnahmefällen im Wege einer einstweiligen Anordnung entschieden werden. Hat die Kindesmutter das alleinige Sorgerecht, so rechtfertigt der Umzug in eine andere Stadt nicht den Erlaß einer einstweiligen Anordnung.

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OLG Brandenburg: gemeinsame Sorgerecht bei nichtehelichen Kindern

Die Befürchtung, man könne in Zukunft Streitigkeiten mit dem anderen Elternteil haben, spricht nicht gegen das gemeinsame Sorgerecht.

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OLG Schleswig: gemeinsames Sorgerecht für ein nichteheliches Kind nur wenn dies dem Kindeswohl entspricht – bei Konflikten, verbleibt es beim alleinigen Sorgerecht der Mutter

Führt das gemeinsame Sorgerecht zu weiteren Konflikten zwischen den unverheirateten Eltern, sind die sich hieraus ergebenden Belastungen für das Kind mit dem Kindeswohl unvereinbar. Das alleinige Sorgerecht verbleibt dann bei der Kindesmutter.

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