Ratgeber
LAG Berlin – Brandenburg: Lohn für Schwangere mit Beschäftigungsverbot
Eine Schwangere erhält auch dann dann ihren Lohn, wenn sie ab dem 1. Arbeitstag aufgrund eines ärztlichen Beschäftigungsverbotes nicht arbeiten kann. Dies gilt auch dann, wenn sie noch nicht gearbeitet hat.
[mehr]LAG Köln: nur wer wirklich arbeitet, erhält auch Geld!
Die Vorlage von Lohnabrechnungen allein reicht nicht aus, um seinen Lohnanspruch einzufordern.
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