Ratgeber
OLG Brandenburg: Entscheidung über den unbefristeten Verbleib eines Kindes bei den Pflegeeltern
Eine endgültige Entscheidung über den Verbleib eines Kindes bei den Pflegeeltern ist möglich, wenn durch die Rückkehr des Kindes zu den leiblichen Eltern das Kindeswohl erheblich gefährdet wird.
[mehr]OLG Hamm: Unterhalt wegen Förderbedarf eines autistischen Kindes
Es besteht keine Verpflichtung der Kindesmutter zur Vollzeittätigkeit, wenn ein deutlich erhöhter Förderungsbedarf für ein autistisches Kind besteht.
[mehr]OLG Bremen: Ausschluss des Anfechtungsrechts bei Versäumung der Frist
Trägt der Anfechtende selbst vor, die Kindesmutter habe zum Zeitpunkt der Empfängnis auf einer Feier mit mehreren Männer Geschlechtsverkehr gehabt, muss dringend die zweijährige Anfechtungsfrist beachten
[mehr]BAG: das schriftliche Verlangen Elternzeit nehmen zu wollen, hat strenge Schriftform
Möchte ein Arbeitnehmer Elternzeit beanspruchen, so muss dies schriftlich erfolgen und durch den Arbeitnehmer eigenhändig unterzeichnet werden.
[mehr]OLG Hamm: Auschluss der Anfechtung der Vaterschaft, wenn sozial–familiäre Beziehung zwischen einem anderen Vater und dem Kind besteht
Die Vaterschaft eines rechtlichen Vaters kann nicht durch einen anderen möglichen Vater angefochten, wenn zwischen dem rechtlichen Vater und dem Kind eine sozial-familiäre Beziehung besteht.
[mehr]OLG Hamm: Auflösung der gemeinsamen elterlichen Sorge nicht bei Kommunikationsproblemen der Eltern
Die Auflösung der gemeinsamen elterlichen Sorge ist nicht dazu geeignet um „Konflikte“ aus der Elternbeziehung zu lösen und die Position des kinderbetreuenden Elternteils durch die Übertragung des Sorgerechts zu stärken.
[mehr]Bundesverfassungsgericht: Mutmaßlicher biologischer Vater verliert gegen rechtliche Familie
Ein mutmaßlicher biologischer Vater wird von einer Vaterschaftsanfechtung ausgeschlossen, wenn die Kindesmutter mit dem rechtlichen Vater verheiratet ist, um eine bestehende rechtliche-soziale Familie zu schützen.
[mehr]OLG Brandenburg: Bei Inhaftierung der Kindesmutter muß Sorgerecht nicht entzogen werden
Ist eine Kindesmutter inhaftiert und kann das Sorgerecht nicht ausüben, muß das Sorgerecht nicht entzogen werden, wenn sie der Unterbringung des Kindes in einer Pflegefamilie zugestimmt. Dann ruht das Sorgerecht
Bei längerer andauernder Strafhaft ruht die elterliche Sorge muß für das Kind ein Vormund bestellt werden.