Ratgeber Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg

Ratgeber

Umgangsrecht in den Osterferien – regeln Sie das Besuchsrecht

In der Regel hat derjenige Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, das Recht das Kind zumindest an einem der beiden Osterfeiertage (Ostersonntag oder Ostermontag) zu sich zu nehmen. Keines der Elternteile soll an den “hohen christlichen Feiertagen” an Weihnachten, Ostern und Pfingsten vom Zusammensein mit dem Sohn ausgeschlossen sein. Die Osterferien werden in der Regel geteilt.

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BGH: strenge Anforderungen für Unterhaltsschuldner im Bereich des Kindesunterhalts

Der BGH hat klargestellt, dass im Bereich des Kindesunterhalts die Anforderungen an die Leistungsunfähigkeit für den Unterhaltsschuldner sehr strengen Voraussetzungen unterliegen. Er muss nachweisen, dass er keine Arbeitsstelle findet.

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OLG Hamm: Wohnungszuweisung gegen den Willen des Miteigentümers.

Können die Eheleute nicht vernünftig und zusammenleben und beantragt der kinderbetreuende Elternteil die Wohnungszuweisung, so haben die Interessen der Kinder Vorrang vor den Interessen des Miteigentümers. Der finanziell besser gestellte Ehepartner muss dann ausziehen.

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