OLG Köln: Kein Ausschluss von Übernachtungskontakten bei einem dreijährigen Kind
Ist ein Kind drei Jahre alt, kann die Kindesmutter Übernachtungen des Kindes beim Kindesvater nicht aufgrund des Alters ablehnen.
[mehr]Können die Eheleute nicht vernünftig und zusammenleben und beantragt der kinderbetreuende Elternteil die Wohnungszuweisung, so haben die Interessen der Kinder Vorrang vor den Interessen des Miteigentümers. Der finanziell besser gestellte Ehepartner muss dann ausziehen.
[mehr]Ist ein Kind drei Jahre alt, kann die Kindesmutter Übernachtungen des Kindes beim Kindesvater nicht aufgrund des Alters ablehnen.
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