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OLG Koblenz: Zieht das Kind nach Deutschland um, kann ein ausländischer Unterhaltstitel abgeändert werden

Ein bestehender Unterhaltstitel nach ausländischem Recht kann in Deutschland abgeändert werden, wenn das Kind nach Deutschland zieht und seinen Wohnsitz in Deutschland behält.

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BGH: Abänderungsverzicht bei Vorliegen eines Scheidungsfolgenvergleich

Haben die Parteien in einem Scheidungsfolgenvergleich auf das Recht der Abänderung eines Vergleichs ausdrücklich verzichtet, so kann sich der Unterhaltsverpflichtete nicht auf eine Störung der Geschäftsgrundlage durch spätere Änderung der Rechtslage berufen. Der Vergleich bleibt weiterhin unanfechtbar.

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OLG Celle: Betreuungsunterhalt nach Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes

Ein Betreuungsunterhalt einer nichtehelichen Mutter muss nach Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes gezahlt werden, wenn kindes- und/oder elternbezogene Gründe vorliegen.

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