Ratgeber
BAG: Befristung des Arbeitsverhältnisses – Vorbeschäftigung vor 22 Jahre
Die Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Sachgründe ist zumindest dann zulässig, wenn zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber vor 22 Jahre ein Arbeitsverhältnis bestanden hat. Das Vorbeschäftigungsverbot gem. §14 Abs. 2 TzBfG gilt dann nicht.
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