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OVG Saarland: keine Namensänderung wegen mangelnder Umgangskontakte
Geringe Umgangskontakte sind nicht ausreichend, um eine Namensänderung eines Kindes zu begründen.
[mehr]Geringe Umgangskontakte sind nicht ausreichend, um eine Namensänderung eines Kindes zu begründen.
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