Ratgeber
BGH: Lange Trennungszeit rechtfertigt keinen Ausschluss des Zugewinnausgleichs
Eine ungewöhnlich lange Trennungszeit der Ehegatten rechtfertigt in der Regel keinen Ausschluss des Zugewinnausgleichs. Es müssen weitere Gründe hinzutreten, aus denen sich ein Leistungsverweigerungsrecht ergibt.
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