Ratgeber
OLG Hamburg: Kein Auskunftsanspruch, wenn strafrechtliche Verurteilung vorliegt
Ein Anspruch auf Auskunft des Ehemannes gem. § 1379 BGB im Zugewinnausgleichsverfahren ist rechtsmissbräuchlich, wenn er während der Ehe mehrere Frauen vergewaltigt hat und deswegen inhaftiert ist.
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