Alle Artikel im Oktober 2009
Keine fiktiven Einkünfte in Prozeßkostenhilfeverfahren, wenn jemand Sozialleistungen bezieht
Beantragt jemand Prozeßkostenhilfe (=PKH) und unterläßt sie es offenkundig, eine Erwerbsmöglichkeit zu nutzen, dann können ihr Einkünfte hinzugerechnet werden. Dies gilt nicht, wenn jemand bereits Sozialleistungen nach dem SGB II und SGB XII beziehe.
[mehr]OLG Schleswig-Holstein: Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Mutter auf Namensnennung
Ein “Scheinvater” hat gegen die Kindesmutter einen Anspruch auf Auskunft darüber, mit wem Sie in dem Empfängniszeitraum Geschlechtsverkehr hatte.
[mehr]OLG Oldenburg: Für Betreuung eines Kindes kann es erforderlich sein, eine Betreuungsperson einzustellen, um dann Vollzeit zu arbeiten
Weiterreichende Pflichten des Unterhaltsgläubigers: Um Vollzeit zu arbeiten und damit die Kinder betreut werden können, soll der kinderbetreuende Elternteil eine Betreuungsperson einstellen und bezahlen.
[mehr]OLG Schleswig-Holstein: Trotz Arbeitslosigkeit muß Unterhalt gezahlt
Dem Empfänger von Leistungen nach SGB II werden “fiktive Einkünfte” angerechnet, wenn er im Rahmen seiner gesteigerten Erwerbsobliegenheit nicht ausreichend seine mangelnde Leistungsfähigkeit darlegt.
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