Ratgeber Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg

Alle Artikel im Oktober 2009

Keine fiktiven Einkünfte in Prozeßkostenhilfeverfahren, wenn jemand Sozialleistungen bezieht

Beantragt jemand Prozeßkostenhilfe (=PKH) und unterläßt sie es offenkundig, eine Erwerbsmöglichkeit zu nutzen, dann können ihr Einkünfte hinzugerechnet werden. Dies gilt nicht, wenn jemand bereits Sozialleistungen nach dem SGB II und SGB XII beziehe.

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OLG Schleswig-Holstein: Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Mutter auf Namensnennung

Ein “Scheinvater” hat gegen die Kindesmutter einen Anspruch auf Auskunft darüber, mit wem Sie in dem Empfängniszeitraum Geschlechtsverkehr hatte.

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OLG Oldenburg: Für Betreuung eines Kindes kann es erforderlich sein, eine Betreuungsperson einzustellen, um dann Vollzeit zu arbeiten

Weiterreichende Pflichten des Unterhaltsgläubigers: Um Vollzeit zu arbeiten und damit die Kinder betreut werden können, soll der kinderbetreuende Elternteil eine Betreuungsperson einstellen und bezahlen.

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OLG Schleswig-Holstein: Trotz Arbeitslosigkeit muß Unterhalt gezahlt

Dem Empfänger von Leistungen nach SGB II werden “fiktive Einkünfte” angerechnet, wenn er im Rahmen seiner gesteigerten Erwerbsobliegenheit nicht ausreichend seine mangelnde Leistungsfähigkeit darlegt.

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