Ratgeber
OLG Düsseldorf: Vollzeiterwerbsobliegenheit bei Kinderbetreuung erst ab 14. Lebensjahres des jüngsten Kindes
Einem betreuenden Elternteil ist nicht vor Vollendung des 14. Lebensjahres eines Kindes eine Erwerbsobliegenheit für eine Vollzeitstelle zuzumuten. Dies hat das OLG Düsseldorf in einem Beschluß bekanntgegeben.
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