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BGH: Ehevertrag über Verzicht des Ehenamens nach Scheidung

ine vertragliche Vereinbarung über den Verzicht des Ehenames und der Annahme des Geburtsnamens ist nicht generell sittenwidrig; auch die lange Ehedauer und das Interesse an der Namensgleichheit mit den Kindern aus der Ehe stehen dem Verlangen auf Einhaltung der Vereinbarung ändern nichts daran.

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