Ratgeber
OLG Frankfurt/M: Einkommen kann bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit nicht immer fiktiv angerechnet werden
Ist der Unterhaltsschulder arbeitslos, so kommt eine fiktiv Anrechnung nur dann in Betracht, wenn das fehlende Erwerbseinkommen Folge eines unterhaltsrechtlichen Fehlverhaltens ist.
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