Ratgeber
Umkleidezeit als Arbeitszeit
Umkleidezeit kann zur Arbeitszeit zählen, wenn die Arbeitskleidung stark verschmutzt und auffällig ist und muss bezahlt werden.
[mehr]OLG Hamm: Der Umfang des Umgangs wird durch das Gericht und nicht durch den Umgangspfleger geregelt
Umgangspfleger dürfen nicht über den Umfang, die Häufigkeit und die Dauer der Umgangskontakte entscheiden. Diese Aufgaben dürfen nur die Gerichte übernehmen.
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