Ratgeber
OLG Bremen: nur wer das Sorgerecht tatsächlich ausübt, hat die Möglichkeit einen Antrag gemäß HKÜ zustellen
Das HKÜ schützt denjenigen, dessen Sorgerecht durch die Entführung verletzt wurde. Doch für die Verletzung des Sorgerechts ist es notwendig, dass man auch tatsächlich das Sorgerecht ausgeübt hat.
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