Ratgeber
BGH: Elternunterhalt – Unterhaltsbedarf richtet sich nach der Höhe eines kostengünstigen Pflegeheimes
Im Rahmen des Elternunterhalts richtet sich der Bedarf nach den Heimkosten. Wenn der Unterhaltspflichtige günstigere Heimkosten konkret benennt, dann muss der Sozialträger diese berücksichtigen.
[mehr]