Ratgeber
OLG München: alleiniges Sorgerecht bei nichtehelicher Mutter – Umzug rechtfertigt keine einstweilige Anordnung
Im vereinfachten Verfahren kann über das gemeinsame Sorgerecht nur in Ausnahmefällen im Wege einer einstweiligen Anordnung entschieden werden. Hat die Kindesmutter das alleinige Sorgerecht, so rechtfertigt der Umzug in eine andere Stadt nicht den Erlaß einer einstweiligen Anordnung.
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