Ratgeber
BVerfG: bei Anordnung einer Kindesrückführung kein einstweiliger Rechtsschutz
In Rückführungsfällen von Kindern muss der Zweck des HKÜ beachtet werden. Daher ordnet das BVerfG grundsätzlich keine Entscheidung an, mit der die Rückführung gestoppt werden kann.
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