Ratgeber
LAG Hamm: Kündigung wegen häufiger Unpünktlichkeit
Kommt ein Arbeitnehmer wiederholt und trotz Abmahnung unpünktlich zur Arbeit und teilt er sein Zuspät-Kommen auch nicht unverzüglich mit, so kann dies eine Kündigung rechtfertigen.
[mehr]Kommt ein Arbeitnehmer wiederholt und trotz Abmahnung unpünktlich zur Arbeit und teilt er sein Zuspät-Kommen auch nicht unverzüglich mit, so kann dies eine Kündigung rechtfertigen.
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