Ratgeber
29. September 2016
LAG Hamm: keine Arbeit an Wochenenden und Feiertagen ohne Mitbestimmung durch den Betriebsrat
Wenn eine befristete Betriebsvereinbarung über Mehrarbeit nicht mehr gilt, dann gilt die gesetzliche Regelung und der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht.
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