Ratgeber Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg

Alle Artikel im November 2014

Einen schönen Ersten Advent!

Eine schönen 1. Advent und einen fröhlichen Beginn der Vorweihnachtszeit wünscht Ihnen die
Rechtsanwaltskanzlei Klaus Wille

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Arbeitsgerichts Köln: Einschlafen als Kündigungsgrund ?

Obwohl eine Mitarbeiterin am Arbeitsplatz eingeschlafen war und erst nach mehreren Stunden ihre Arbeit wieder aufgenommen war, wurde die daraufhin ausgesprochen Kündigung für unwirksam erklärt.

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LAG Düsseldorf: Beendigung der Telearbeit

Eine Vereinbarung zur Telearbeit kann als allgemeine Arbeitsvertragsbedingung getroffen werden. Dann müssen sie auch die Interessen des Arbeitnehmers berücksichtigen. Außerdem muss vor der Kündigung einer solchen Vereinbarung der Betriebsrat angehört werden.

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