Ratgeber
OLG Karlsruhe: Wie wird eine Abfindung im Zugewinnausgleich berücksichtigt?
Wird eine Abfindung, die sich aufgrund der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses ergibt, nicht zum Ausgleich eines weggefallenen Arbeitsentgeltes benötigt, so ist sie als Vermögensbestandteil innerhalb des Zugewinnausgleichs zu berücksichtigen.
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