Ratgeber
BGH: Abänderung eines Unterhaltsvergleichs nach Urteil vom 12.04.2006 – Wer zu lange wartet, kann die Befristung nicht mehr geltend machen
Haben die Parteien in einem Vergleich eine spätere Befristung des Unterhaltes sich für später vorbehalten, ist diese in einem Änderungsverfahren, welches nach Veröffentlichung des Urteils vom 12.04.2006 eingeleitet worden, nicht geltend gemacht worden, stellt sich die Frage, ob man dann noch den Vergleich abändern kann.
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