Ratgeber
LAG Hamm: Frage nach Ermittlungsverfahren oder Vorstrafen im Einstellungsgespräch
Beantwortet ein Lehrer im Rahmen eines Bewerbungsgespräches die Frage nach offenen Ermittlungsverfahren innerhalb der letzten 3 Jahre oder Vorstrafen nicht, so stellt dies keinen Kündigungsgrund dar.
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