Ratgeber
BGH: Abfindung und Berücksichtigung im Rahmen des nachehelichen Unterhalts.
Ein nach der Scheidung bezogene Abfindung, die zusätzlich zu dem Einkommen bezogen wird, bleibt bei Bemessung des Unterhaltsbedarfs unberücksichtigt.
[mehr]Ein nach der Scheidung bezogene Abfindung, die zusätzlich zu dem Einkommen bezogen wird, bleibt bei Bemessung des Unterhaltsbedarfs unberücksichtigt.
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