Ratgeber
BGH: Bei Zweitehe kann Unterhalt für den ersten Ehepartner herabgesetzt werden – nachträglich Befristung bei gleichbleibenden Tatsachen nicht möglich
Wie wirkt sich der Unterhaltsanspruch der zweiten Ehefrau auf den Unterhaltsanspruch auf denjenigen der ersten Ehefrau aus? Kann ein Unterhaltsanspruch von vor 2008 nachträglich noch befristst werden?
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