Ratgeber
AG Bonn: Abstellen eines Kinderwagens im Hauflur eines Mietshauses ist zulässig
Ein Kinderwagen darf im Hausflur eines Mietshauses abgestellt werden, wenn die Eltern im 2. Obergeschoß mit dem Kind (3 Monate alt) wohnen und kein Aufzug vorhanden ist. Dies gilt auch dann, wenn im Erdgeschoß eine Zahnarztpraxis mit Kundenverkehr ist.
[mehr]