Ratgeber
OLG Dresden: Abänderungsklage wegen Unterhaltsreform erfordert immer Einzelfallabwägung und Beachtung des Vertrauensschutzes
Ein vor der Unterhaltsreform geschlossener Vergleich ist nicht zwingend nach der Unterhaltsreform abzuändern, wenn die Vereinbarung nach neuem Recht “einen gerechten Interessenausgleich” darstellt.
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