Ratgeber
BGH: Kindergartenkosten in voller Höhe Mehrbedarf des Kindes (Rechtsprechungsänderung)
Kindergartenbeiträge für die Kinderbetreuung in einer kindgerechten Einrichtung sind in den Unterhaltsbeträgen der Unterhaltstabellen, nicht enthalten. Mit dieser Entscheidung änderte der BGH seine Rechtsprechung. Dagegen sind die in einer Kindereinrichtung anfallenden Verpflegungskosten mit dem Tabellenunterhalt abgegolten.
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