Ratgeber
OLG Thüringen Unterhaltsschuldner muß nur grobe Auskunft über Einkommen seines Ehegatten erteilen
Eine leistungsunfähiger Unterhaltsschulder, der wiederverheiratet ist, kann nach einem Urteil des OLG Thüringen verpflichtet werden, Auskunft über die
Einkommensverhältnisse seines Ehegatten zu erteilen. Ein Belegpflicht besteht aber nicht.