Ratgeber
LG Stuttgart: Auskunftspflicht durch Internetbetreiber nach anonymer Sexauktion zur Vaterschaftsfestellung bejaht
Trotz anderslautender Allgemeiner Geschäftsbedingungen ist der Betreiber eines Internetportals verpflichtet, die Namen seiner Nutzer herauszugeben, wenn dies zur Feststellung der Vaterschaft notwendig sind (vgl. LG Stuttgart, Urteil vom 11.01.2008; Az.: 8 O 357/07).
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