Ratgeber Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg

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Begrenzung des Betreuungsunterhalt in Ehevertrag ist möglich

Eine Vereinbarung, die den Betreuungsunterhalt mit Vollendung des 6. Lebensjahres des jüngsten Kindes entfallen läßt, ist nicht grundsätzlich sittenwidrig. Es ist vielmehr auf den Einzelfall abzustellen. Dies hat der BGH am 28.03.2007 entschieden.

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