Bundesarbeitsgericht: Fehlende Übermittlung der Tagesordnung führt nicht immer zur fehlerhaften Ladung zu einer Betriebsratssitzung

Wird in der Ladung zu einer Betriebsratssitzung die Tagesordnung nicht übermittelt, kann die fehlerhafte Ladung geheilt werden, wenn die Betriebsratssitzung ansonsten beschlussfähig ist und alle Anwesenden einstimmig beschließen über einen Regelungsgegenstand zu beraten und abzustimmen