BGH ändert Rechtsprechung: Unterhaltsklagen des Scheinvaters gegen biologischen Vater einfacher möglich

Der BGH hat aktuell entschieden, daß in Ausnahmefällen eine Vaterschaft auch innerhalb eines Unterhaltsverfahrens festgestellt werden kann. Dies war vorher nicht möglich. Damit kann der Scheinvater gegen den biologischen Vater vereinfacht Unterhalt zurückfordern.