Kindesunterhalt: Arbeitspflicht auch für minderjährige Kinder

Ein minderjähriges Kind, welches sich weder in der Schulausbildung noch einer beruflichen Ausbildung nachgeht, hat eine Verpflichtung zur Teilerwerbsobliegenheit. Auf dieses Urteil wies die Zeitschrift FamRZ in seiner neuesten Ausgabe hin (FamRZ 2007, S. 1267).