Ratgeber
Üble Nachrede per WhatsApp rechtfertigt eine außerordentliche Kündigung
Verbreitet eine Arbeitnehmerin mittels “WhatsApp” die unzutreffende Behauptung, ein Kollege sei wegen Vergewaltigung verurteilt worden, so kann dies eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Dies hat das Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg am 14.03.2017 (Az.: 17 Sa 52/18) entschieden.
[mehr]AG Bad-Hersfeld: Pflicht zur Löschung von “Whats App” auf dem Handy einer Jugendlichen, wenn Kindeswohl gefährdet
Für die Eltern besteht eine Pflicht zur Löschung von “Whats App” auf dem Handy einer Jugendlichen, wenn durch die Nutzung das Kindeswohl gefährdet ist.
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