OLG Dresden: gegen den Willen und ohne Rechtsgrundlage gibt es kein Wechselmodell
Gegen den Wille eines Elternteils und ohne ausdrückliche Rechtsgrundlage kann kein Wechselmodell angeordnet werden.
[mehr]Was müssen Sie beim Wechselmodell beachten? Geht ein Wechselmodell nur mit der Zustimmung des anderen Elternteils? Wie wird der Kindeswille berücksichtigt?
[mehr]Der Gesetzgeber ist nicht verpflichtet, den Gerichten eine Regelung zur Einführung des Wechselmodells im Regelfall vorzugeben.
[mehr]Die Anordnung des Wechselmodells ist nur abhängig vom Kindeswohl. Sie setzt eine bestehende Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der Eltern voraus.
[mehr]Gegen den Wille eines Elternteils und ohne ausdrückliche Rechtsgrundlage kann kein Wechselmodell angeordnet werden.
[mehr]Sobald sich ein Elternteil weigert, ist kein Wechselmodell einzuführen. Ein gesetzliche Grundlage hierfür besteht nicht.
[mehr]Wechselmodell kann gegen den Willen eines Elternteils mangels einer ausreichenden Rechtsgrundlage nicht angeordnet werden
[mehr]Das Sorgerecht ist eines der umstrittenen Gebiete des Familienrechts. Hier stelle ich Ihnen einige wichtige Entscheidungen zum Sorgerecht vor.
[mehr]Selbst, wenn ein Elternteil im Rahmen eines Wechselmodells Kinderbetreuung leistet, so führt dies nicht zur Befreiung von der Barunterhaltspflicht.
[mehr]Stimmen die Eltern der Durchführung des Wechselmodells zu, dann wird ein Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts zurückgewiesen.
[mehr]Ein Wechselmodell kann vom Gericht nicht gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden, und zwar weder durch eine Sorge- noch durch eine Umgangsregelung.
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